In einer der häufigen Schulpädagogik-Diskussionen in den Medien letzter Zeit las ich auch einen Leserbrief einer Waldorfpädagogik-Befürworterin, die darauf hinwies, dass die Waldorfschule selbstverwaltet sei und Lehrer/innen sogar gekündigt werden könnten!
Was heißt “Selbstverwaltung” schon, wenn die Schüler allenfalls ab der Oberstufe eine SMV bilden können, wenn die Eltern, die an der Selbstverwaltung teilnehmen, “Gläubige” sind (wer sonst nimmt es schon auf sich, dieses Zeitbudget neben Arbeit und Familie zu stemmen?) und wenn zudem die Lehrer (berufs-)lebenslang an der Schule sind, während die Eltern “durchlaufen”, d.h. irgendwann, wenn ihre Kinder die Schule verlassen, ebenfalls die Selbstverwaltungsgremien verlassen. Strukturell führt dies zu einer Machtstellung der Pädagogen, die diese im Interessenskonflikt auch ausspielen. Die “Selbstverwaltung” ist ein Papiertiger: Bis einmal ein/e unfähige/r Lehrer/in gekündigt wird, muss ganz massiv etwas geschehen sein. Sonst sieht man lieber drüber hinweg und zieht schwache Kräfte mit durch. Schlussendlich ist man ja an der Waldorfschule ebenso froh wie an der Staatsschule, wenn die Fehlstunden nicht überhandnehmen …
“Selbstverwaltung”
Mai 29, 2011 von anubis2000